Die Deutsche Telekom wird beim Breitbandausbau – nicht zur Freude vieler Wettbewerber – ein großes Wörtchen mitzureden haben. Die Regularien sehen es jedoch vor, dass das Unternehmen den konkurrierenden Internetanbietern ein Vorleistungsprodukt, in diesem Fall Layer-2-Bitstrom, zur Verfügung stellt. Die Bundesnetzagentur hat für diese Leistungen nun einen neuen Entgeltvorschlag eingereicht.
Preisvorschläge für die Telekom-DSL-Infrastruktur (VDSL und ADSL)
Zu der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) wird aller Voraussicht nach im Regelfall nur der Bonner Netzbetreiber selbst Zugang erhalten. Damit die Wettbewerber nicht in die Röhre schauen, muss allerdings eine adäquate Alternative geboten werden. Diese findet sich in Form des Layer-2-Bitstroms wieder. Die Bundesnetzagentur hat nun kalkuliert, welche Entgelte für die verschiedenen Vorleistungsprodukte angemessen wären. Bei den monatlichen Überlassungsgebühren sei auch der abgewickelte Datentransport enthalten. Des Weiteren wurden auch Gebühren für die Bereitstellung, die Kündigung und die jährliche Überlassung eines Anschlusses erfasst.
Layer-2-Bitstrom: Die Entgelte im Detail
In erster Linie geht es bei den übermittelten Preisvorschlägen um das VDSL-Portfolio der Deutschen Telekom. Bei den Bandbreiten 16 MBit/s, 25 MBit/s und 50 MBit/s unterscheidet die Bundesnetzagentur bei der Gebühr nicht. All diese Vectoring-Geschwindigkeiten sollen für je 18,56 Euro im Monat vom entsprechenden Internetanbieter angemietet werden können. Der Aufschlag für die doppelte Bandbreite, also 100 MBit/s, fällt human aus, insgesamt werden dort 19,10 Euro fällig. Für ADSL sind hingegen 15,17 Euro angedacht. Wenn ein Telekommunikationsunternehmen sich bereiterklärt, ein Mindestkontingent zu buchen, werden pro 16 MBit/s, 25 MBit/s und 50 MBit/s je 16,55 Euro pro Monat berechnet.
Offene Fragen solle noch geklärt werden
Ein bereits kaufendes separates Regulierungsverfahren sei bereits in Gange, das Kompensationsfragen bei der nachträglichen Verweigerung des TAL-Zugangs festlegen soll. Hier soll unter anderem geklärt werden, ob und in wie weit die mit der Telekom geschäftlich verbundenen Wettbewerber, bei schon vereinbarten Kontingent-Zahlungen Anspruch auf eine entsprechende Anrechnung beim Layer-2-Bitstrom-Zugang haben. Die Telekom kann jedoch auch selbst ein freiwilliges Angebot zur Genehmigung einreichen.
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