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09. 06. 2014

Der ländliche Netzausbau innerhalb der Bundesrepublik schreitet voran. Kürzlich abgeschlossene Verhandlungen des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (CSU) mit der EU Kommission geben dem Ausbau frischen Wind in die Segel. Denn Dobrindt erreichte eine nicht unerhebliche Anpassung der “Bundesrahmenregelung Leerrohre” (BRLR).

Kommunale Förderung gestoppt

Seit Anfang des Jahres war es kommunalen Trägern nicht mehr möglich, Projekte zum Netzausbau mit öffentlichen Geldern zu finanzieren. Damit war der Ausbau gänzlich auf Netzbetreiber ausgelagert worden. Da sich die Förderung von Ausbauprojekten, vor allem in ländlichen Regionen, für die meisten Betreiber jedoch nicht ausreichend rentiert, hätte diese Neuregelung der Gesetzgebung einen harten Schlag für die Vernetzung kleiner Kommunen bedeutet.

Widerspruch in Leitlinien

Die BRLR sieht vor, zunächst “passive Infrastrukturen”, das heißt Leerrohre mit oder ohne Kabel, zu verlegen, um den Grundstein für Breitbandverbindungen zu legen. Dabei stehen besonders mittelständische und Kleinunternehmen im ländlichen Bereich im Mittelpunkt, die auf Breitbandkonnektivität angewiesen sind. Durch die Anfang dieses Jahres eingetretenen Änderungen der Breitbandleitlinien der Agentur für Kommunikation, Organisation und Management (atene KOM GmbH), war es zu Unstimmigkeiten bei den Rahmenbedingungen zur Förderung gekommen.

Dobrindt ermöglicht Anpassung

Im Rahmen der Änderungen der Rahmenbedingungen für die BRLR begab sich Dobrindt schließlich in Verhandlungen mit der EU-Kommission. Dabei erreichte er eine Änderung der Leitlinien und erwirkte so die Möglichkeit zur Förderung von Ausbauprojekten auf kommunaler Ebene durch die öffentliche Hand. Ein Aspekt des Netzausbaus, der immense Wichtigkeit für betroffene Unternehmen und Privathaushalte hat. Denn der Ausbau ist oftmals auf langfristigen ökonomischen Nutzen ausgelegt und somit als Investitionsziel für private Unternehmen nicht besonders attraktiv.

Quelle: Breitbandbüro

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