Die Zeiten in denen ein Telefon- oder Internetzugang einen automatisch zum Telekomkunden machte sind seit Jahren Geschichte. Längst drängen mehr und mehr Anbieter an den Markt. Im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) ist die Deutsche Telekom aber immer noch marktbeherrschend, wie die Bundesnetzagentur bekannt gibt.
Telekom marktbeherrschend
Laut eines kürzlich veröffentlichten Berichts der Bundesnetzagentur (BNA) der den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung enthält, beherrscht die Deutsche Telekom AG den Markt und ist somit verpflichtet, Wettbewerbern einen entbündelten Breitbandzugang zur Verfügung zu stellen. Laut Definition der EU-Kommission bedeutet Bitstromzugang, „dass der etablierte Betreiber eine Hochgeschwindigkeitsverbindung zum Kunden herstellt und diese Verbindung dann Dritten zur Verfügung stellt, damit sie Hochgeschwindigkeitsdienste anbieten können.“
Vielfalt sichergestellt
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur betonte die Wichtigkeit der beabsichtigten Regulierungen: „Mit den geplanten Entscheidungen wird auch im Hinblick auf den zukünftigen Netzumbau sichergestellt, dass Verbraucher über eine möglichst große Auswahl an qualitativ hochwertigen Breitbanddiensten verfügen.“ Damit sind natürlich auf die neuen VDSL-Zugänge gemeint. Um dieses Ziel zu erreichen fordert er sowohl die Deutsche Telekom, als auch die Wettbewerber zur Mitarbeit auf. Ziel der Bundesnetzagentur sei es darüber hinaus, Investitionen in innovative Technologien sicherzustellen und gezielt zu fördern. Dazu seinen wettbewerbliche Rahmenbedingungen unerlässlich, so Kurth.
Regionalisierung nicht gegeben
Die Marktanalyse beschäftigt sich auch mit der Regionalisierung der Märkte, sprich deren Differenzierung. Die BNA kommt in ihrem Bericht zum Ergebnis, dass die hier relevanten Märkte zunächst noch national abzugrenzen sind. Dazu Kurth: „Auf der Basis unserer Bewertung kommen wir zu der Auffassung, dass die Voraussetzungen für regionale Märkte zumindest derzeit noch nicht gegeben sind.“
Lockerung der Kontrolle
In ihrem Entwurf zur Regulierungsverfügung hat die BNA eine Lockerung der Kontrolle im Bereich der Entgeltregulierung vorgeschlagen. Demnach soll es zukünftig ausreichend sein, dass die Deutsche Telekom vor Inkrafttreten die Bitrstromentgelte der Bundesnetzagentur meldet, die diese dann gegebenenfalls prüft. Bisher ist eine Vorabgenehmigung Pflicht, zukünftig könnte diese entfallen. Bis Ende November haben alle Interessierten Kreise nun Zeit sich zum Entwurf der BNA zu äußern, anschließend werden die Pläne der EU-Kommission vorgelegt.



