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Dez 11 2009



Schon lange herrscht zwischen der Deutschen Telekom und Ihren Wettbewerbern ein Streit um den Zugang zu deren Breitbandinfrastruktur. Gemeinsame Verhandlungen, speziell zwischen der DTAG und Vodafone, scheiterten immer wieder. Jetzt legte die Bundesnetzagentur erstmals konkrete Bedingungen für die Telekom fest. Das schafft nun mehr Planungssicherheit für die anderen Unternehmen und ist ein “Wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb bei der Breitbandversorgung”.

Zugang zu Multifunktionsgehäusen

Bereits im August 2009 stellte die Vodafone AG & Co. AG Anträge für den Zugang zu Leerrohren und Kabelverzweigern vor (Wir berichteten). Die Telekom wehrte sich bis zuletzt immer wieder dagegen. Doch nun (7.12.) bestimmte die Bundesnetzagentur, dass die DT ihren Wettbewerbern Zugang zu ihren Multifunktionsgehäusen (MFG) verschaffen muss, so dass diese ihre eigene Technik darin einbauen können. MFG’s sind die grauen Kästen am Straßenrand, die beim Breitbandausbau der Telekom als Kabelverzweiger dienen. Durch diesen Beschluss müssen die Wettbewerber nun keine eigenen Gehäuse aufstellen und es kommt nicht zum “Zubauen” der Gehwege.

Zugang zu Leerrohren und Informationspflicht

Außerdem muss die Telekom den Zugang zu den Leerrohren gewähren, damit die Konkurrenten ihre eigene Glasfaserleitung ziehen können. In Fällen, bei denen es keinen Platz mehr in den Kabelkanalanlagen gibt, muss die Telekom bereits gelegte, unbeschaltete Glasfaserleitungen frei geben. Das erspart den Wettbewerbern zeit- und kostenintensive Aufbau- und Grabungsarbeiten. Ein weiterer Beschluss besagt, dass die Telekom Informationen über die Multifunktionsgehäuse und Anschlussparameter herausgeben muss. Das wurde bisher von Seiten der DTAG immer verweigert.

Kurth zufrieden, VATM dennoch skeptisch

Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, äußerte sich zufrieden: “Die angeordneten Regelungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom sind ein weiterer wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb beim Breitbandausbau und damit für eine noch bessere Breitbandversorgung der Endnutzer.” Jürgen Grützner, Geschäftsführer vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) ist jedoch skeptisch ob die Telekom, die von der Bundesnetzagentur festgelegten Bedingungen einhält: “In der Praxis wird sich nun zeigen, ob die Telekom dem Beschluss der Bundesnetzagentur auch folgt oder wie beim Zugang zum Schaltverteiler einen `operativen Kleinkrieg´ beginnt. Leider haben etwa Erfahrungen bei Pilotbetrieben gezeigt, dass die DTAG versucht, Beschlusspassagen anders zu interpretieren.” Welche Höhe die Entgelte für die Nutzung der VDSL-Vorleistungen betragen werden, wird die Bundesnetzagentur in einem gesonderten Verfahren noch genau festlegen. Laut VATM sollte das allerdings so schnell wie möglich geschehen.

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