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27. 09. 2014

Die Bundesnetzagentur geht auf Konfrontationskurs mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Denn, wenngleich der üblichen Praxis von Internetanbietern, den Kunden keine Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihres Router zu lassen, ein Riegel vorgeschoben werden sollte, verhält sich die BNetzA momentan genau entgegengesetzt.

Routerzwang ist gängige Praxis

Wer gegenwärtig einen Vertrag für einen DSL oder VDSL-Zugang zuhause abschließt, muss damit rechnen, dem sogenannten “Routerzwang” unterworfen zu sein. Im Klartext: Keine Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des eigenen Routers zu haben. Die vertragliche Praxis der meisten Internetanbieter verärgert nicht nur Kunden, es gibt hier auch wirtschaftliche und kartellrechtliche Bedenken.

Vorab-Version stimmte positiv

Eine Regelung zum Telekommunikationsgesetz, die Bundeswirtschaftsminister, Sigmar Gabriel, angestoßen hatte, war zuvor von der Bundesnetzagentur bekräftigt worden. In einer Vorab-Version der sogenannten Transparenzverordnung vom Februar dieses Jahres, war dem Routerzwang eine klare Absage erteilt worden. Und auch im letzten Jahr hatte sich die BNetzA klar gegen den Routerzwang ausgesprochen. Doch nun rudert man offensichtlich wieder zurück. Denn der jüngste Entwurf der Verordnung, innerbehördlich als “finalisiert” bezeichnet, der bereits in den Ministerien liegt, enthält ganz andere Formulierungen.

Gegenteilige Aussagen

Das Kernzitat der Verordnung besagt, dass „das […] Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf“. Eine klare Gegenposition zum bislang gefahrenen Kurs der Bundesnetzagentur. Bislang ist nicht ganz klar, weswegen die BNetzA sich verhält, wie sie sich eben verhält – kontrovers. Gründe könnten in einer Intervention von Branchenverbänden wie dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), liegen. Doch klar bestätigt hat sich das bisher nicht.

Auf Kollisionskurs mit dem Wirtschaftsministerium

Fakt ist, dass sich die Bundesnetzagentur mit ihrem Statement klar entgegen den ausgesprochenen Interessen des Bundeswirtschaftsministeriums stellt. Und das könnte durchaus für Reibereien und Diskussionen um die Transparenzverordnung sorgen. Wer nun in letzter Instanz wirklich die Zügel in der Hand hat, wird sich zeigen. Denn hier sieht man die klaren Differenzen zwischen Staat und Wirtschaftslobby. Man kann die fertige Verordnung also bestenfalls abwarten und schauen, ob man als Verbraucher punkten wird, oder nicht.

Quelle:
Bundesnetzagentur
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