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24. 01. 2013

Der Hersteller der beliebten Fritz!Box-Modelle rügt die Ansichten der Behörde als schädlich für den offenen Wettbewerb. Zuvor war der Zwang zu vorgegebenen Routern der Telekommunikationsdienstleister als unbedenklich bezeichnet worden. AVM tritt für die freie Wahl bei der Hardware zum Internetzugang ein.

 

Es ist zur unangenehmen Sitte geworden, dass manche Internetanbieter ihre Kunden bevormunden, wenn es um die Wahl des Routers geht. Statt dem Kunden optional eine eigene Lösung zu präsentieren, wird diese kurzerhand zur einzigen Möglichkeit ins Netz zu kommen erklärt. Damit nicht genug, wird bisweilen auch der Zugriff auf tiefere Funktionen der Geräte, wie zur IP-Telefonie, unter Verschluss gehalten. Einige Konsumenten wollten sich diesen Zustand nicht bieten lassen und beschwerten sich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Doch diese sieht keinen Grund, aktiv zu werden. Das hält AVM für fahrlässig.

Die Gemeinsamkeit von Smartphones und Routern

Ein intakter Wettbewerb ist Pflicht, wenn es um die Entwicklung von Innovationen geht. AVM beruft sich dabei auf bisher erfolgreich eingeführte Standards und Leistungen. Egal ob es um unabhängige und offene Wege zu Wartung oder Betrieb der Hardware, Cloud-Dienste, Netzwerkspeicher (NAS) oder den Zugriff per App geht, mit einer generellen Bindung an vorbestimmte Router, wären diese Errungenschaften nicht möglich gewesen. Die individuelle Anpassung an die eigenen Bedürfnisse wird verhindert, das heimische Netzwerk kann nicht mehr optimal eingerichtet werden. Dabei zeigt der Siegeszug der Smartphones, wie wichtig die freie Gerätewahl ist.

 

Wäre ein Mobilfunkanschluss nur mit einem vom Netzbetreiber ausgewählten Gerät nutzbar, wäre dann der aktuelle Status quo denkbar? Nicht die Provider selbst, sondern außenstehende Unternehmen wie Apple und Google haben mit ihrer Forschung und Entwicklung den Markt entscheidend voran katapultiert. Die mobilen Betriebssysteme iOS und Android begeistern die Konsumenten, ermöglichen den Geräteherstellern die Produktion einer Vielfalt von Endgeräten und die Provider verkaufen Datenverträge wie warme Semmeln. AVM zieht daraus die Lehre: „Ein breiter Wettbewerb mit klaren Regeln ist im Mobilfunkbereich die Basis des Erfolges. Warum dies bei Breitbandanschlüssen nicht gelten soll, erschließt sich nicht.“

Appell an die Bundesnetzagentur

Das die Provider überhaupt einen Router festlegen können, liegt an einer Unklarheit im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Hier wurde nicht klar formuliert, um was es sich bei einem „Endgerät beim Kunden“ handelt. Dadurch entstehen willkürliche Definitionen, die zu Restriktionen bei der Hardware führen können. Geht es nach AVM, überlässt das FTEG es den Nutzern, wie der Internetzugang zustande kommt. Es liege an der BNetzA, diese Ansicht zum Wohle aller durchzusetzen.

Quelle: AVM
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