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16. 12. 2015

Bundesminister Alexander Dobrindt hat am Montag den 14.12.15 die ersten Förderbescheide aus dem milliardenschweren Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau übergeben. 31 Kommunen und Landkreise erhalten bis zu 15 Millionen, um unterversorgte Gebiete auszubauen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Broschüre zum Breitbandförderprogramm des Bundes1 veröffentlicht. Darin wird in 5 Schritten der Weg zum super-schnellen Internet beschrieben

Ziele des Förderprogramms

Um das gesteckte Breitbandziel zu erreichen, hat der Bund nun das erste Förderprogramm für schnelles Breitband gestartet. Insgesamt 2,7 Milliarden Euro sollen dadurch investiert werden, um das Ziel von 50 MBit/s zu erreichen. Zwischen den bundesweiten Förderprogrammen und der Förderung auf Landesebene, besteht eine enge Verzahnung, wodurch bis zu 90 Prozent der Investitionslücken übernommen werden kann (wie wir bereits berichteten). Dazu müssen die Kommunen und Landkreise nur 5 Schritte beachten.

Schritt 1 – Antragstellung für Beratung

Bei der Antragstellung darf noch kein Beratervertrag abgeschlossen sein. Auf www.breitbandausschreibung.de muss man sich registrieren und das Antragsformular ausfüllen, um es im Anschluss ausgedruckt zu unterzeichnen. Per Post schickt man dies an das Bundesministerium, welches dann die Fördermittel für die Beratung bewilligt.

Schritt 2 – Markterkundung

Bevor die Förderung für Infrastrukturmaßnahmen beantragt werden kann, muss ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Dieses muss für vier Wochen auf o.g. Portal veröffentlicht werden. Auch das anschließende Ergebnis der Erkundung wird dort publiziert.

Schritt 3 – Auswahl Fördermodell

Zwischen zwei Modellen kann auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeits-Prüfung gewählt werden. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell bezieht sich auf Betreiber, welche in einem wirtschaftlich unattraktiven Gebiet ausbauen und schließt diese Lücke. Das Betreibermodell ermöglicht einen passiven Ausbau durch Leerrohre und Glasfaser, welche dann vermietet werden.

Schritt 4 – Antragstellung für Breitbandausbau

Wenn alle Anforderungen aus den vorhergehenden Schritten erfolgt sind, kann die eigentliche Förderung beantragt werden. Auch hier wird über die in Schritt 1 genannte Webseite ein Antrag gestellt und per Post abgesendet. Der Bund kann dann Fördermittel bis maximal 15 Millionen für ein Projekt genehmigen.

Schritt 5 – Ausschreibung/Realisierung

Sind die Fördermittel genehmigt, dann können die Leistungen für den Infrastrukturausbau ausgeschrieben werden. Danach erfolgt dann die endgültige Bewilligung der Fördermittel. Das Förderprogramm läuft unter dem Motto „Hochleistungsfähiges Breitbandnetze für alle“.

Weiterführendes

» VDSL Verfügbarkeit prüfen
» VDSL Tarife vergleichen

 

1 Die Broschüre ist beim BMVI leider nicht mehr verfügbar…
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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