Das Verwaltungsgericht in Köln hat eine Klage der Deutschen Telekom abgewiesen, welche sich gegen eine Regulierungsverfügung richtete. Diese muss damit den Wettbewerbern ermöglichen, eigene VDSL-Netze aufzubauen. Realisiert wird dies z.B. durch Zugangsgewährung zu sogenannten Leerrohren oder zu freien, nicht genutzten Glassfaserkabeln. Allerding ist noch eine Revision möglich, welche aller Voraussicht nach genutzt werden wird.

